Abstract

Zum Ende des 18. Jahrhunderts und im frühen 19. Jahrhundert riefen russische Zaren dazu auf in das Russische Reich auszusiedeln, um dort nicht bewirtschaftetes Land zu besiedeln und zu kultivieren. Russlanddeutsche waren sehr bemüht um die Erhaltung der deutschen Sprache, Traditionen und die Ausübung ihrer Religion. Allerdings hatten sie durch den ethnischen Minderheitsstatus mit Unterdrückung zu kämpfen. 1914 wurde ihnen die Religionsfreiheit genommen und zu Zeiten des 2. Weltkrieges wurde die Situation für die Russlanddeutschen besonders schwierig. Alle russlanddeutschen Schulen in den Kolonien wurden auf Russisch umgestellt und die deutsche Sprache war verboten.  Aufgrund von Beschuldigungen der Spionage wurden einige Russlanddeutsche aus ihren Mutterkolonien zwangsweise umgesiedelt.

Die größten Ansiedlungsgebiete „Mutterkolonien“ befanden sich an der Wolga, am Dnepr (Ukraine), Taurien und Transkaukasien. Die größten Auswanderungswellen in die BRD sind zwischen 1990-1998 zu verzeichnen. Zwischen den Jahren 1950-2014 sind 4.517.052 russlanddeutsche Spätaussiedler und deren Familienmitglieder in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden.

Sie kamen auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes zurück nach Deutschland.  

Die wirtschaftliche und politische Krisensituation, sowie der neu aufkommende Nationalismus in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion war der Hauptgrund für die Russlanddeutschen in ihre historische Heimat zurück zu kehren, sowie der Wunsch, als „Deutsche unter Deutschen“ leben zu können. 

Historische Fakten

Zarin Katharina II. erlässt 1762 und 1763 Manifeste in denen sie um ausländische Siedler wirbt. Diese sollten brachliegende Gebiete des Russischen Reiches besiedeln, kultivieren und bewirtschaften, allerdings wurden sie darüber nicht immer unterrichtet. In der sogenannten 1. Welle siedelten um die 30.000 Deutsche zum größten Teil bäuerliche Siedler, die wirtschaftlicher Not und religiöser Verfolgung entkommen wollten, in das Russische Reich über. Vorwiegend besiedelten sie Gebiete, die sich im Südosten des Reiches befanden, um die Wolga herum und etwas später um Saparoshje (Südukraine). Unter anderem versprach die Zarin Vergünstigungen, wie das Erlassen des Wehrdienstes, Religionsfreiheit, Steuererlass und das Recht zur selbstständigen Verwaltung von Dörfern. In der 2. Welle, unter Zar Alexander im frühen 19. Jahrhundert, kommen nochmal 50.000 Deutsche Siedler nach. Sie besiedeln Gebiete bei Odessa (Ukraine) und in Transkaukasien. 1838 werden Privilegien und Pflichten der Kolonisten festgeschrieben. Schon 1871 wird dieses Gesetz durch Reformen von Zar Alexander II. aufgehoben und eine „Russifizierung“ setzt ein. Neben dem ansteigenden Panslawismus wachsen auch die Spannungen mit dem Nachbarvölkern an. Infolge dessen gehen einige Russen nach Kirgisien oder sogar Amerika. Russlanddeutsche bilden durch ihre verschiedenen Herkunftsgebiete und die damit einhergehenden verschiedenen Dialekte, sowie den verschiedenen religiösen Zugehörigkeiten (Protestanten, Katholiken, Mennoniten und Baptisten) keine homogene Gruppe. Erst Stalins Politik der Unterdrückung ethnischer Minderheiten schaffte ein gewisses Zusammengehörigkeitsgefühl unter den ethnischen Minderheiten der Russlanddeutschen. Im Allgemeinen galten Russlanddeutsche als zarentreu und religiös. Die Glaubensfreiheit wurde ihnen bis 1914 gewährt. Als der deutsch – russische Krieg 1914 begann änderten sich die Lebensbedingungen der Russlanddeutschen. Die an der Westgrenze des russischen Imperiums lebenden Russlanddeutschen (die sogenannten Wolhyniendeutschen) mussten zwangsweise in den Osten des Landes umsiedeln. Zu Zeiten des 1. Weltkrieges wurde 1915 das sogenannte „Liquidationsgesetz“ erlassen. Dieses Gesetz enteignete die Deutschen und verbannte einige von ihnen nach Sibirien. Im Zuge der Februarrevolution 1917 und der Abdankung des Zaren wurde das Liquidationsgesetz wieder aufgehoben. Im Jahr 1918 wurde die „Arbeitskommune der Wolgadeutschen“ gegründet. Es entstanden 17 „deutsche Rayons“ (Landkreise). 1924 wurde die „Arbeitskommune“ zur „Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Wolgadeutschen“ mit eigener Hauptstadt. Dadurch wurde der dort lebenden Bevölkerung ermöglicht, dass deutsch wieder Amtssprache wurde, es deutsche Schulen, Zeitungen, Verlage und Theater gab und dementsprechend eine Stärkung der deutschen Kultur stattfand.

Unter der Regierung Stalins standen Russlanddeutsche unter Generalverdacht. Um die 1930er Jahre bekamen einige die Erlaubnis nach Deutschland auszureisen. Viele Hinterbliebene Russlanddeutsche, vor allem Intellektuelle, wie Lehrer und Ärzte mussten jedoch Inhaftierungen fürchten. 1938 wurden alle deutschen Schulen auf Russisch als Unterrichtssprache umgestellt. Russlanddeutsche durften kein Deutsch mehr sprechen, ihre Dörfer wurden umbenannt und die Wolgarepublik wurde aufgelöst. Auch ihre deutschen Vornamen wurden häufig in die russische Entsprechung umgewandelt. So wurde aus Johann beispielsweise Iwan. Im Jahr 1941 wurden Russlanddeutsche offiziell der Spionage bezichtigt und ihre Umsiedlung beziehungsweise Deportation aus den Heimatkolonien nach Sibirien oder Kasachstan angeordnet. In der Folge wurden die Russlanddeutschen überwacht und sie unterlagen einer monatlichen Meldepflicht. Nach der Kapitulation Nazi – Deutschlands wurden aus Besatzungszonen Russlanddeutsche nach Sibirien verschleppt. 1948 legte ein „Ukas“ die Verbannung der Russlanddeutschen auf ewig fest und schrieb 20 Jahre Zuchthaus für einen eigenmächtigen Ortswechsel vor. Im Jahr 1955 werden die Beschränkungen, wie die Meldepflicht zwar wieder aufgehoben aber eine Rückkehr in die heimatlichen Siedlungsgebiete blieb für den Großteil der Russlanddeutschen ausgeschlossen. Im Jahr 1964 wurde die pauschale Anschuldigung der Kollaboration Russlanddeutscher mit Nazi Deutschland von offizieller Seite zurück genommen zurückgenommen. Eine Rückkehr in die ehemaligen Siedlungsgebiete blieb jedoch weiter ausgeschlossen. Mitte der sechziger Jahre normalisierte sich die Lage für Russlanddeutsche in der Sowjetunion langsam, doch sie standen bereits sozial im Abseits und befanden sich oftmals in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Ab 1971 wurde vereinzelt Familien die Rückkehr an die Wolga gewährt. Erst unter der Regierung Gorbatschows, Mitte der 1980er Jahre, verbesserte sich die Situation der Russlanddeutschen in der Sowjetunion allmählich. Eine Periode der Liberalisierung setzte ein. Nach dem Zerfall der Sowjetunion hatten viele Russlanddeutsche allerdings mit dem Nationalismus und aufblühendem Islamismus in den Nachfolgestaaten zu kämpfen. Auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes wanderten ca. 3 Millionen Russlanddeutsche nach Deutschland aus. Oft wurden sie in Deutschland nicht unbedingt willkommen geheißen. Häufig wurden sie beschuldigt nur „etwas vom deutschen Wohlstandskuchen abhaben zu wollen“. Ein Problem war sicherlich, dass in der Politik und im gesellschaftlichen Diskurs die Migration der Russlanddeutschen in ihre historische Heimat nicht ausreichend diskutiert und erklärt wurde. Die deutsche Sprache mussten die Aussiedler erst wieder erlernen, da diese wegen der Repressalien im 2. Weltkrieg nicht an die späteren Generationen weiter gegeben wurde. 

Die gemeinsame Erfahrung der Deportation und der Diskriminierung hat die Deutschen in der Sowjetunion, selbst die, die nicht mehr aktiv betroffen waren, nachhaltig geprägt.          

 

Quellen:

Bundeszentrale für politische Bildung, Spätaussiedler, Heimkehrer, Vertriebene – Russlanddeutsche im Spiegel bundesdeutscher Gesetze,

https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/russlanddeutsche/274597/spaetaussiedler-heimkehrer-vertriebene-russlanddeutsche-im-spiegel-bundesdeutscher-gesetze

Warkentin; Johann, Russlanddeutsche. Woher? Wohin?: Von Katharina II. (Der Grossen) bis in die Gegenwart, BMV Verlag Robert Burau, 1. Auflage 1992, 2. Auflage aktualisiert und erweitert 2006. 

Dietz; Barbara, Zwischen Anpassung und Autonomie: Russlanddeutsche in der vormaligen Sowjetunion und in der Bundesrepublik Deutschland, Veröffentlichungen des Osteuropa – Institutes München, Reihe: Wirtschaft und Gesellschaft, Heft 22, Duncker & Humblot, Berlin.

Einen kompakten geschichtlichen Überblick zum Thema Russlanddeutsche finden Sie hier:

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Migrationsbewegungen - wer, wann, wohin?

Die zahlenmäßig größten Gruppen an Deutschen, die nach Russland gingen, kamen aus Württemberg (ca. 17880), Danzig und Westpreußen (ca. 6450) und aus Baden (5400).

Aus Hessen wanderten viele Deutsche Richtung Saratow an der Wolga aus und später teilweise ins Schwarzmeergebiet. Mennoniten aus Danzig/Westpreußen gingen häufig nach Choritza (Südukraine). Die Süd – und Südwestdeutschen kamen meist nach Bessarabien, Odessa, Krim oder in den Südkaukasus. Die größten Ansiedlungsgebiete „Mutterkolonien“ befanden sich an der Wolga, am Dnepr (Ukraine), Taurien und Transkaukasien.  

Die deutschen Aussiedler sprachen verschiedene deutsche Einzeldialekte wie zum Beispiel Niederdeutsch (Mennonitenplatt), Wolhyniendeutsch oder Südfränkisch. 

Die größten Anteile von Russlanddeutschen lebten in Kasachstan, Kirgistan und in den russischen Städten Barnaul, Omsk und Nowosibirsk. Die größten Auswanderungswellen in die BRD sind zwischen 1990-1998 zu verzeichnen. Zwischen den Jahren 1950-2014 sind 4.517.052 russlanddeutsche Spätaussiedler und deren Familienmitglieder in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden. Über 2 Millionen Menschen kamen aus der ehemaligen Sowjetunion. 

 

Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier Russlanddeutsche – Karten und Dokumente, https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/russlanddeutsche/252058/karten-und-dokumente.

Warkentin; Johann, Russlanddeutsche. Woher? Wohin?: Von Katharina II. (Der Grossen) bis in die Gegenwart, BMV Verlag Robert Burau, 1.Auflage 1992, 2.Auflage aktualisiert und erweitert 2006.

Wirtschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Sachbestand, Russlanddeutsche in der Bundesrepublik: Zahlen, Rechtsgrundlagen und Integrationsmaßnahmen, 10.02.2016, https://www.bundestag.de/resource/blob/424502/e534deaef41f3f1f1efcf098f64cb013/wd-3-036-16-pdf-data.pdf.

 

Karten zur Veranschaulichung der Migrationsbewegungen finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.

https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/russlanddeutsche/252058/karten-und-dokumente

Gesetzliche Grundlagen

Durch den Artikel Artikel 116, Abs. 1 des Grundgesetztes sowie §§1 und 6 des Bundesvertriebenengesetztes und Flüchtlingsgesetzes von 1953 wird den russlanddeutschen (Spät-Aussiedlern) oder auch „Heimkehrer“ und deren Familienangehörigen eine Rückkehr in ihre historische Heimat ermöglicht. Um besser verstehen zu können, welche rechtlichen Grundlagen, die Rückkehr nach Deutschland ermöglichte, müssen hier einige wichtige Begrifflichkeiten definiert werden.  

 

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier – Russlanddeutsche,  https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/russlanddeutsche/.

 

Laut Artikel 116 Absatz 1 GG wird „Deutsch sein“ nicht nur  über Staatsbürgerschaft, sondern auch über die „deutsche Volkszugehörigkeit“ (ethnische Zugehörigkeit) definiert. Um das Bundesvertriebenengesetz gültig zu machen, reichte es aber nicht „nur deutsch“ zu sein. Man musste ebenfalls Flüchtling oder Vertriebener sein. 

 

Definitionen: 

 

Vertriebene: Als Vertriebene bzw. Heimatvertriebene bezeichnet das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) diejenigen deutschen Staatsbürger und ethnischen Deutschen aus Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa, die zu Ende des Zweiten Weltkriegs nach Westen flohen und später nicht zurückkehren durften. Oder jene, die nach Ende des Krieges bis ca. 1948 vertrieben wurden oder im Zuge des Potsdamer Abkommens umgesiedelt wurden. 

Ein Zusammenhang von Krieg und infolgedessen Heimatverlust ist bei dieser Definition erforderlich.

 

(Spät-)Aussiedler: Diejenigen deutschen Staatsbürger und ethnischen Deutschen aus diesen soeben beschriebenen Regionen, die ab 1950 in die Bundesrepublik Deutschland immigrieren konnten, bezeichnet das BVFG als Aussiedler. Umgangssprachlich sprach man seit den 1950er Jahren auch schon von Spätaussiedlern. Seit 1993 ist dies eine Rechtskategorie für die ab dem 01. Januar 1993 Immigrierten. 

 

Die Kategorie „Aussiedler“ ist eine Unterkategorie des „Vertriebenen“. Der Heimatverlust muss in einem Zusammenhang zum 2. Weltkrieg stehen. Zudem gab es eine Liste der möglichen Herkunftsgebiete, die verdeutlicht, dass die Definition eine politische war, weil es sich ausschließlich um Länder mit kommunistischen Regierungen handelt. Somit ist diese Definition keine rein ethno – nationale Kategorie sondern eher eine geographisch beschränkte. Allerdings hat diese Definition ein  „Verfallsdatum“, da man Spätaussiedler nur noch werden kann, wenn man vor dem 1993 erlassenen Gesetz, beziehungsweise dessen überarbeiteter Form, geboren wurde. 


Heimkehrer: Im rechtlichen Sinne sind "Heimkehrer" gemäß dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG) von 1950 deutsche Kriegsgefangene, die in die Bundesrepublik zurückkehrten. Auch deutsche Zivilisten, die im Ausland interniert gewesen waren, wurden als Heimkehrer anerkannt. Dies traf auf die meisten Russlanddeutschen zu, die über ein Jahrzehnt in sowjetischen Gefangenenlagern und unter "Kommandantur" gelebt hatten.

 

„Deutsche Volkszugehörigkeit“ aus §6 BVFG (ethnische Definition): Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

 

Bei dieser Definition geht es primär nicht um die Abstammung, sondern um die Selbstidentifikation als deutsch. Diese muss jedoch durch objektive Merkmale, wie den Familiennamen bestätigt werden. Sprachkenntnisse sind einer der wichtigsten Kriterien. Seit 1996 gibt es obligatorische Sprachtests.   

 

Wichtig ist hierbei sich darüber im Klaren zu sein, dass die Begriffe „Spätaussiedler“, „Vertriebene“, „Heimkehrer“ und „Migranten“ einander nicht ausschließen. 

 

Die Eingliederung der Spätaussiedler hat eine Wiedergutmachungsfunktion. Sie wird mit den Schwierigkeiten und Repressalien begründet, unter denen diese Personen nach dem 2. Weltkrieg zu leiden hatten. Im Migrationsgeschehen von 1990 wird ihnen deshalb eine gewisse „Besserstellung“ im Vergleich zu anderen Zuwanderungskategorien zugeschrieben. Daraus resultiert ein spezieller Status für Personen, die dieser ethnisch definierten Volkzugehörigkeit entsprechen. Allerding sind diese Privilegien nicht nur rein ethnisch begründet, sondern haben einen Bezug auf Unrecht und Wiedergutmachung. 

Die häufig angeführte „integrationsrechtliche Sonderbehandlung“ der Russlanddeutschen Migranten endete mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, da sich die vom Bund geförderten Integrationsmaßnahmen nun an alle legalen Migranten in Deutschland richtet. Durch das Bundesvertriebenengesetz stehen Spätaussiedlern allerdings einmalige Überbrückungshilfen, ein Ausgleich für die Kosten der Aussiedlung und kostenlose Integrationskurse mit Kinderbetreuung zur Verfügung.  

 

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Spätaussiedler, Heimkehrer, Vertriebene – Russlanddeutsche im Spiegel bundesdeutscher Gesetze, https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/russlanddeutsche/274597/spaetaussiedler-heimkehrer-vertriebene-russlanddeutsche-im-spiegel-bundesdeutscher-gesetze

Wirtschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Sachbestand, Russlanddeutsche in der Bundesrepublik: Zahlen, Rechtsgrundlagen und Integrationsmaßnahmen, 10.02.2016, https://www.bundestag.de/resource/blob/424502/e534deaef41f3f1f1efcf098f64cb013/wd-3-036-16-pdf-data.pdf.

Hinweise zu den zahlreichen Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes, die Auswirkungen zum Beispiel im Hinblick auf die Wohnortzuweisung oder Sprachnachweise hatten, finden Sie unter diesem Link auf S.4 unter Punkt 3.1. : https://www.bundestag.de/resource/blob/424502/e534deaef41f3f1f1efcf098f64cb013/wd-3-036-16-pdf-data.pdf

Im Allgemeinen bietet einem diese Seite einen Einblick in statistische Daten über Russlanddeutsche, deren Migrationsbewegung, einen weitern Überblick zu rechtlichen Grundlagen und Integrationsprogrammen.

Leben in der Sowjetunion - ein klassischer Wohnblock in der ehemaligen Sowjetunion. 
Quelle: https://unsplash.com/s/photos/soviet-union

Der Traum von der "historischen Heimat".
Quelle: https://unsplash.com/photos/g_gwdpsCVAY

Gründe für die Ausreise 

Der Schritt zur Ausreise ist eine Wahl, die jede Familie durch individuelle Entscheidungen begründet, welche aus einem Zusammenspiel aus mehrerer Faktoren bestimmt wird. Allerdings gibt es auch einige politische und gesellschaftliche Ausgangslagen, die diesen Schritt begünstigten. Im Jahr 1987 stieg die Emigration der Russlanddeutschen stark an, aufgrund der Erleichterung zur Ausreise seitens der Sowjetunion. Eine Entwicklung mit bedeutender Tragweite waren womöglich die zunehmenden nationalen Konflikte in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Die wirtschaftliche und politische Krisensituation, sowie der neu aufkommende Nationalismus der Nachfolgestaaten hatte eine Auswirkung auf die Russlanddeutschen als ethnische Minderheit ohne territoriale Autonomie. Sie fühlten sich und ihre kulturelle Daseinsberechtigung erneut bedroht und sahen keine stabile wirtschaftliche Zukunft in diesen Ländern. Die Emigration in die wirtschaftlich und politisch stabile Bundesrepublik schien vielen Russlanddeutschen die bessere Option zu sein. Vor allem der Wunsch als „Gleiche unter Gleichen“ leben zu können war möglicherweise ein auschlaggebendes Kriterium. Allerdings änderten sich die Hauptgründe von Auswandergeneration zu Auswandergeneration. Aussiedler in den Jahren 1985/86 führten meist ethnische Gründe an. Doch schon 1989/90 wurde die Familienzusammenführung als Hauptgrund für die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland angeführt. Außerdem konnte festgestellt werden, dass besser ausgebildete Russlanddeutsche eher zur Migration nach Deutschland neigten. Allerdings neigten einige Russlanddeutsche zu einem idealisierten Bild über die deutsche Gesellschaft. Zudem stellten die gewachsenen soziokulturellen Differenzen zwischen Russlanddeutschen in der Sowjetunion und Deutschen in der BRD ein potentielles Integrationsproblem dar. Einige Aussiedler befürchten durch diese Differenzen nicht als gleichberechtigte Bürger akzeptiert zu werden. Trotz allem wussten die meisten, dass sie, obwohl sie in ihre „historische Heimat“ zurückkehren, in ein Land kommen, dass ihnen fremd sein würde. Doch viele der Russlanddeutschen hatten keinerlei Absichten in die Sowjetunion beziehungsweise deren Nachfolgestaaten zurück zu kehren. Diese Einstellung verstärkte ihre Integrationsbereitschaft. Allerdings hat auch die Einstellung der einheimischen Bürger einen Einfluss auf den Integrationsprozess. Bis gegen Ende der achtziger Jahre waren die Bürger der bundesdeutschen Bevölkerung den Aussiedlern gegenüber relativ offen eingestellt. Dies änderte sich jedoch im Laufe der Zeit durch verstärkte Zuwanderung und den wachsende wirtschaftliche Schwierigkeiten. Dadurch entstand womöglich das Gefühl, die Aussiedler würden einem beispielsweise Arbeitsplätze oder ähnliches „wegnehmen“ und von Sozialleistungen profitieren. 

 

Quelle: Dietz; Barbara, Zwischen Anpassung und Autonomie: Russlanddeutsche in der vormaligen Sowjetunion und in der Bundesrepublik Deutschland, Veröffentlichungen des Osteuropa – Institutes München, Reihe: Wirtschaft und Gesellschaft, Heft 22, Duncker & Humblot, Berlin.